Kindergärten sehen sich seit 2010 damit konfrontiert, das die Verfielfältigungen von Noten mit dem Urheberrecht kollidieren kann.
Diese Situation trifft auch auf Bands und Chöre zu, die z.B. Neues Geistliches Lied in Gottesdiensten oder auf Konzerten aufführen – oder auch nur Proben.
Wer die eigene Situation genauer beleuchten will, dem sei die Broschüre “Der Umgang mit dem Urheberrecht – Was ist erlaubt und was nicht?“ von Patrick Dehm empfohlen.
Sie kann entweder auf http://www.neuesgeistlicheslied.de/Urheberrecht.asp oder bei uns bestellt werden.
Zitat:
“Es ist dringend zu empfehlen, zu überprüfen, ob unerlaubt urheberrechtlich geschützte Noten Verwendung finden. Diese sollten schnellstmöglich entfernt werden. Sofern fremde Noten Verwendung finden sollen, sollte mit dem Rechteinhaber (zu beachten: durch Verlagsvertrag gehen die Verwertungsrechte des Autors regelmäßig auf den Verlag über) bzw. der zuständigen Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, VG-Wort, VG-Musikedition) unbedingt eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, aus der sich ergibt, in welchem Umfang das fremde Werk benutzt werden darf und welche Gegenleistungen hierfür zu erbringen sind (Honorar, Nennung des Urhebers, usw.).“
Referenzen
einige Berichte rund um die Kindergärten:
– http://www.wdr.de/themen/kultur/musik02/gema/index.jhtml
– http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/markdorf/Kindergaerten-sollen-fuer-Noten-zahlen;art372484,4683820
– http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/2346088-125-das_kopieren_der_noten_ist_verboten,1,0.html