Liebe Mitglieder von MeV,
satzungsgemäß lade ich Euch heute zur ordentlichen Jahreshauptversammlung von Musica e Vita 1997 nach Ensdorf ein. Die Versammlung beginnt am 26. September 1997 um 19.00 Uhr.
Ich würde mich sehr freuen, möglichst viele Mitglieder dazu begrüßen zu können.
Auf uns wartet folgende Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht der Vorstandschaft über das vergangene Jahr
3. Bericht des Schatzmeisters
4. Satzungsänderung in Teilen des § 13 alt:
„Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegenüber dem Vo-stand erklärt werden.‘
5. Anträge und Verschiedenes
Die Satzungsänderung ist notwendig, um künftig bei Neuwahlen nicht immer eine zweite Sitzung anberaumen zu müssen. Dazu müsste der erste Absatz gestrichen werden.
Die Jahreshauptversammlung ist eingebettet in das Programm des MeV-Total-Wochenendes, auf das ich noch einmal ausdrücklich hinweisen möchte…
Mit den besten Grüßen
Jürgen Zach
l. Vorsitzender