Magazinarchiv: 1997

Jahreshauptversammlung 1997 (2)

Satzungsänderung

Was haben wir im letzten Jahr gelacht, als wir gemerkt haben, dass wir keine neue Vorstandschaft wählen können, weil wir das erforderliche Quorum in einer ersten Jahres- hauptversammlung wohl nie erreichen werden. Das gab uns zu denken. Wir wählten die neuen Vorständler dann in einer zweiten Sitzung. Der Vorsatz für 1997 war aber, die Satzung in diesem Punkt zu ändern, damit nicht immer zwei Sitzungen notwendig sind, um beschlussfähig zu sein.
Bei der Jahreshauptversammlung 1997, gemeint ist die zweite am 26. Oktober im Don Bosco Zen-trum Regensburg, wurde die Satzung geändert. Der neue Text heißt nunmehr…

„Die Mitgliederversammlung ist im Allgemeinen ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 erforderlich. In beiden Fällen ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.‘

Neben den üblichen Formalismen ließ es sich der Direktor des Don Bosco Zentrums nicht nehmen, für die Anwesenden Weißwürste und Brezen zu spendieren. Wer also glaubt, es lohne sich nicht, zu einer Jahreshauptversammlung zu kommen, der wurde hier eines besseren belehrt.


Erscheinungs-Informationen

Magazin-Ausgabe: 1998 auf Seite 2

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