Magazinarchiv: 2005

Recht

GEMA in 2005

BEI NGL-VERANSTALTUNGEN muss man sich immer vergewissern, ob diese durch die Verträge zwischen dem VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) und der GEMA abgedeckt sind.
In einfachen Worten: Es ist alles in Ordnung bei Musikaufführungen in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern. Auch Kirchenkonzerte und Veranstaltungen der Kirchengemeinde sind normalerweise inbegriffen. Es gibt aber eben Begrenzungen, wenn es sich um Tanzveranstaltungen handelt.
Wer kein Risko eingehen will, der wendet sich direkt an die GEMA und klärt das rechtzeitig vorher ab. Manchmal gibt es auch einen Spezialisten in der Kirchengemeinde, der einem dabei helfen kann.

NEU SEIT 2005 ist die gesonderte Meldung von Stücken die länger als 10 Minuten dauern – bei Darbietung im Rahmen von Gottesdiensten (z.B. Messen oder Oratorien).
Die Formblätter sind in den Ämtern für Kirchenmusik erhältlich. Oder einfach den Pfarrer fragen.
Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht – weder der Kirchengemeinde noch den Aufführenden.